Seit dem 17. Mai 2021 dürfen Touristen in ganz Schleswig-Holstein wieder Urlaub machen. 

Die Landesregierung hat allerdings für die Übernachtungsgäste Regeln aufgestellt, die von den Beherbergungsbetrieben kontrolliert werden müssen:

  • Die Anreise bzw. das Einchecken ist nur mit vollständigen Impfschutz und einem negativen Ergebnis eines Corona-Antigen-Schnelltests gestattet, der nicht älter als 48 Stunden sein darf (2G+). Dieser ist nach Möglichkeit bereits im Heimatort durchzuführen.  Senden Sie uns bitte Fotos der Ergebnisse per Email (info@efeunest.de) zu, bevor Sie im Ferienhaus einchecken.
  • Gäste mit Boosterimpfung (mind. 14 Tage vor Ankunft) sind von der Testpflicht ausgenommen. Auch hierfür brauchen wir einen fotografischen Beleg per Email.